FAQ

Innerhalb welcher Zeit wird das Betreuungspersonal zur Verfügung gestellt?

Nach Vertragsabschluss wird das Betreuungspersonal in der Regel innerhalb von 7-14 Tagen zur Verfügung gestellt. Je nach Rahmenbedingungen kann es auch schneller gehen.

Wann wird das Betreuungspersonal gewechselt?
In der Regel findet der erste Wechsel nach drei Monaten statt. Unter Umständen ist es jedoch durchaus möglich, dass das Personal für einen längeren Zeitraum eingesetzt wird. Die Verweildauer des Betreuungspersonals hängt von dem Gesundheitszustand des Patienten, der Intensität der Arbeit, der psychischen Belastung und den familiären Verhältnissen bzw. des Wunsches der Betreuer/innen ab. Ein Aufenthalt von 2 bis 3 Monaten ist aus Erfahrung für beide Parteien am „gesündesten“. Die körperliche und psychische des Personals ist enorm, so dass ein gesunder Ausgleich Zuhause sinnvoll ist.

Wie sind die Betreuungskräfte versichert?
Unser Kooperationspartner leistet alle Sozialbeiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden, organisiert alle notwendigen Bescheinigungen wie E 101 und E 111, um die Dienstleistung legal durchführen zu können. Das Betreuungspersonal ist sowohl Kranken- als auch Haftpflichtversichert.

Wie ist die Arbeitszeit geregelt?
Das Personal hat eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die flexibel eingeteilt werden kann. Die restliche Tageszeit gliedert sich in Anwesenheitsbetreuung und Nachtruhe. Je nach Absprache sollte die Betreuungskraft Freizeit in Anspruch nehmen können.
Welche Freizeit steht dem Personal zu?
Die Betreuungskraft muss täglich mindestens zwei Stunden zur freien Verfügung haben.

Wie verhalten sich die Deutschkenntnisse des Personals?
Alle Betreuungskräfte sprechen kommunikativ deutsch. Darüber hinaus haben Sie hinsichtlich der Deutschkenntnisse mehrere Auswahlkriterien. Das Personal wird auf Grundlage eines rigorosen, aus mehreren Etappen bestehenden und von erfahrenen Personalberatern durchgeführten Einstellungsprozesses ausgewählt.

Bin ich rechtlich abgesichert?
Für Unternehmen aus osteuropäischen Beitrittsstaaten gilt die Dienstleistungsfreiheit, so dass sie ihre unternehmerischen Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der EU ausüben und ihr Personal für diese Tätigkeiten auch dorthin für eine bestimmt Zeit entsenden dürfen. Grundlage hierfür ist die Beschäftigungsverordnung und das Arbeitnehmerentsendegesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Wer organisiert die An- und Abfahrt sowie die Abholung der Betreuerin?
Der gesamte organisatorische Ablauf bezüglich der Entsendung des Betreuungspersonals (Ausstattung des Personals mit allen relevanten Dokumenten und Versicherungen, An- und Abreise) wird durch uns bzw. durch unseren Kooperationspartner abgewickelt. Sie sollten bitte sicher stellen, dass die Betreuungskraft am Ankunftsort (in der Regel der nähst gelegene Busbahnhof) abgeholt werden kann.

Was muss ich dem Betreuungspersonal zur Verfügung stellen?
Sie sollten bitte gewährleisten, dass dem Betreuungspersonal im Haushalt des Patienten Kost und Logis, das heißt Verpflegung, ein eigenes Zimmer und Zugang zu Bad und Küche zur Verfügung gestellt werden kann.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
In der monatlichen Pauschale bzw. in den einzelnen Tagessätzen gemäß dem Dienstleistungsvertrag sind Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für soziale Aufwendungen wie Krankenversicherung etc. und Mehrwertsteuer enthalten.
Für alle gesetzlichen Feiertage in Deutschland wird ein Aufschlag in Höhe von 100 % erhoben.

Hinweis: Durch Senior ActiveCare24 wird keine Vermittlungsgebühr, Provision oder Sonstiges erhoben!
Der Dienstleistungsvertrag wird mit einem zertifizierten Unternehmen und nicht einer Privatperson (meistens Scheinselbständige, die keine Sozialabgaben in Polen entrichten und sich damit strafbar machen) begründet. Das Unternehmen zahlt alle Sozialbeiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden, organisiert alle notwendigen Bescheinigungen wie E 101 und E 111, um die Dienstleistung legal durchführen zu können. Alle Betreuer/innen sind Angestellte des Unternehmens, fachlich kompetent und sprachlich überprüft (strenge Auswahlkriterien). Der Kunde ist kein Arbeitgeber, sondern nur Dienstleistungsempfänger. Somit kann dem Kunden Professionalität, langfristige Planung, Sicherheit und Kontinuität im Falle des Wechsels, einer Krankheit des Betreuungspersonals, in zeitlichen Engpässen, in der Feiertagszeit ( Weihnachten, Ostern ), die absolute Legalität sowie eine hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen zugesichert werden.

Durch den Einsatz unserer Vermittlungs-Agentur bekommt der Kunde in Deutschland die notwendige Pflege-, Betreuungs- sowie Hilfsmittelberatung vor Ort. Es wird eine übersichtliche Rechnung ausgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden kann.
Uns ist durchaus bewusst, dass sich unser Dienstleistungsangebot zu anderen Dumping-Preisen absetzt. Von Konkurrenz kann an dieser Stelle jedoch nicht die Rede sein, da nicht legale Arten der Dienstleistungserbringung (schwarzer Markt bzw. Scheinselbstständigkeit) auf lange Sicht aufgrund der scharfen Kontrollen seitens der deutschen Behörden (Bundesgrenzschutz, Zollamt, Polizei, usw.) keine Überlebenschancen haben.
Abhängig von dem Sprachkenntnissen, Qualifikationen und Fertigkeiten des Betreuungspersonals sowie dem Betreuungs- bzw. Pflegeaufwand sind Leistungen schon ab € 1600 im Rahmen eines Standardangebotes möglich, ohne dass eine Vermittlungsgebühr seitens Senior ActiveCare24 erhoben wird. Selbstverständlich vermitteln wir auch Premium - Dienstleistungen an Patienten, die sehr hohe Erwartungen im Bereich der Qualität des Pflegepersonals und dessen Kenntnissen der deutschen Sprache haben.

Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Leider nicht. Deutsche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für den Einsatz von ausländischen Pflegedienstleistungen. Somit handelt es sich um eine reine Privatleistung. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit besteht jedoch die Möglichkeit von den Krankenkassen Geldleistungen, nämlich das sogenannte „Pflegegeld“ in Anspruch zu nehmen, das sich je nach Pflegestufe folgendermaßen gliedert:

Pflegestufe I:   235,- Euro monatlich
Pflegestufe II:  440,- Euro monatlich
Pflegestufe III:  700,- Euro monatlich

Darüber hinaus gibt es bei einigen Erkrankungen wie z.B. Demenz weitere Zuschläge.
Was verdient das Betreuungspersonal?
Das Personal verdient im direkten Vergleich zu polnischen Gehältern sehr gutes Geld, dass pünktlich ausgezahlt wird, was bei anderen Unternehmen nicht immer der Fall ist. Das Betreuungspersonal selber als auch deren Angehörige sind sozial abgesichert und zahlen in die Rentenkasse ein.

Was passiert, wenn das Betreuungspersonal erkrankt?
Im Fall einer schwerwiegenden Krankheit der Betreuungskraft, die eine Rückreise erfordert, verpflichtet sich der Dienstleister innerhalb einer Woche eine andere adäquate Person zu finden. Die Monatspauschale wird natürlich entsprechend anteilig gekürzt.

Was passiert, wenn sich der Patient mit der Betreuungskraft absolut nicht versteht?
Sollten unüberwindbare menschliche Barrieren auftreten, so organisieren wir schnellstmöglich einen Wechsel des Personals.
Wie verhalten sich die Kündigungsfristen?
Der Dienstleistungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, unter Berücksichtigung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhandenen Vorschriften. Im Fall des Todes des Patienten haben die Angehörigen oder Bevollmächtigten unter der Bedingung, dass eine Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt wird, das Recht den Vertrag ohne Einhaltung der monatlichen Kündigungsfrist schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.

 

 

 

 
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